Werden Sie Stifter
Jede Person, jedes Unternehmen, jeder Verein kann Stifter werden. Die Stiftungen können auch mit einem Namen verbunden werden. Eine Stiftung in Form einer Zustiftung erhöht das Stiftungskapital. Der Mindestbetrag ist durch die Satzung auf 250 EURO festgesetzt. Stiftungen sind "auf die Ewigkeit" ausgerichtet, das heißt, dass das Stiftungskapital nicht angetastet werden darf. Projekte können nur durch die Zinsen des Stiftungskapitals gefördert werden.
Werden Sie Spender
Spenden, gleich welcher Höhe, sind immer willkommen. Sie können durch Verfügung des Spenders direkt und in voller Höhe einem bestimmten Zweck zugeführt werden oder stehen der Stiftung für ihre satzungsgemäßigen Aufgaben zur Verfügung.
Bringen Sie sich persönlich als "Ideenspender" ein
Oder bringen Sie sich persönlich als "Zeitspender" ein,
indem Sie konkrete Projekte der Stiftung aktiv begleiten. Sie können der Stiftung Projekte vorschlagen und gemeinsam mit ihr durchführen, wenn sie dem Satzungszweck entsprechen wie z. B. die Förderung von:
Bildung und Erziehung
Jugend und Altenhilfe
Sport
Kultur, Kunst und Denkmalpflege
Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege
Traditionelles Brauchtum
Heimatpflege
Öffentliche Gesundheitspflege